Mittwoch, 18. September 2024

Kandidaten der Third Parties in Swing States

Der Einfluss weiterer Kandidaten von anderen Parteien, den Third Party Candidates, wird bei der diesjährigen Präsidentschaftswahl eher gering ausfallen. Kamala Harris und Donald Trump werden wenig Zeit darauf verwenden, sich mit diesen Kandidaten zu befassen, um den Support deren Wählerinnen und Wähler zu erhalten.

Ohnehin sind nur die Battleground States in dieser Frage von Relevanz. Die Umfragen zeigen aber, dass andere Kandidaten hier zusammen nur auf 1-2 % kommen. In manchen Fällen kann das einen Unterschied zu einem sog. Heads-Up-Race zwischen Harris und Trump machen. Eine klare Tendenz, wer aber mehr unter der Teilnahme der anderen Kandidaten leidet, ist nicht erkennbar.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass libertäre und konservative Kandidaten (Oliver und Terry) eher den Republikanern und progressive und linke Kandidaten (Stein, West, De La Cruz, Kishore) eher den Demokraten Stimmen wegnehmen könnten, wobei letztere teilweise so linksradikal sind, dass deren Anhänger sich in keinem Fall für eine der beiden großen Parteien in den USA entscheiden würden.
Kennedy hat bereits erklärt, Donald Trump zu unterstützen.

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen der sieben Battleground States die jeweiligen Kandidaten der anderen Parteien antreten (GRÜN) und wo sie nicht auf dem Wahlzettel stehen (ROT).

Chase Oliver, Libertarian Party 
Jill Stein, Green Party 
Cornel West, Justice for All Party / Independent 
Randall Terry, Constitution Party / US Taxpayers Party
Robert F. Kennedy Jr., We the People Party / Independent 
Claudia De La Cruz, Socialism and Liberation Party / Independent 
Joseph Kishore, Independent

PA - Pennsylvania
NC - North Carolina
GA - Georgia
MI - Michigan
AZ - Arizona
WI - Wisconsin
NV - Nevada

Thrid Party Candidates in Swing States


Robert F. Kennedy Jr. hatte erklärt, Donald Trump zu unterstützen und daraufhin seine Kandidatur in den o.g. Battleground States zurückgezogen. Michigan und Wisconsin beließen ihn jedoch auf dem Wahlzettel.
Die Übersicht kann sich noch leicht verändern, da auch immer noch Wahlkommissionen und Gerichte über die Kandidatur einzelner Personen in den o.g. Bundesstaaten entscheiden können. 

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